Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 26.02.2010

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   LG Frankfurt/Main, 13.01.2010 - 2-06 O 521/09   

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LG Frankfurt/Main, 13.01.2010 - 2-06 O 521/09 (https://dejure.org/2010,5584)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13.01.2010 - 2-06 O 521/09 (https://dejure.org/2010,5584)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 13. Januar 2010 - 2-06 O 521/09 (https://dejure.org/2010,5584)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Online-Verzeichnis darf Rechtsanwalt nicht als "Fachanwalt für Markenrecht" ausweisen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Webverzeichnis für Rechtsanwälte darf nicht "Fachanwalt für Markenrecht" enthalten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 336
  • K&R 2010, 430
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04

    Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.01.2010 - 6 O 521/09
    Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch findet seine Rechtsgrundlage in den §§ 3, 4 Nr. 11, 5, 8 III Nr. 1 UWG i.V.m. § 1 FachanwaltsVO unter dem Gesichtspunkt der (täterschaftlichen) Verletzung einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht (vgl. grundsätzlich hierzu BGH GRUR 07, 890 - Jugendgefährdende Medien bei eBay).
  • BGH, 27.01.2005 - I ZR 202/02

    Optimale Interessenvertretung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.01.2010 - 6 O 521/09
    Hinsichtlich der räumlichen Marktabgrenzung kommt es darauf an, ob sich die Gebiete, in denen der Antragssteller und die Rechtsanwälte H... Kunden haben oder zu gewinnen suchen, decken oder überschneiden, wobei es dabei, auch soweit es Internet-Werbung betrifft, auch auf die Ausrichtung und die Größe der Kanzleien ankommt (BGH GRUR 2005, 520 - optimale Interessenvertretung).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2004 - 20 U 18/04

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Parteizustellung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.01.2010 - 6 O 521/09
    Vorangegangen war diesem Antrag die Anfrage des Antragsstellers vom 3.11.2009 bei den nunmehrigen Prozessbevollmächtigten der Antragsgegnerin, ob diesen "für den Fall gerichtlicher Schritte auch Zustellungsvollmacht" erteilt worden sei (Bl. 57 d.A.) und deren Antwort (Bl. 59 d.A. : " Zur Frage des Verhältnisses einer angezeigten Zustellungsbevollmächtigung einerseits und zur Vertretungsbevollmächtigung andererseits verweisen wir auf OLG Düsseldorf GRUR-RR 2005, 102. Sollte aus unserer Antwort vom 06.10.2009 möglicherweise - von uns nicht intendiert - abzuleiten sein, wir behaupteten, das Unternehmen F... AG in allen nur möglichen Belangen zu vertreten, wäre diese Interpretation nicht von der Wirklichkeit gedeckt. In der gegenständlichen Angelegenheit sind wir mandatiert ").
  • OLG Frankfurt, 10.09.1999 - 24 U 58/99
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 13.01.2010 - 6 O 521/09
    Die Zustellung an die Antragsgegnerin selbst bzw. jedenfalls der diesbezügliche Antrag des Antragstellers erfolgte innerhalb der Frist des § 929 Abs. 2 ZPO, da dieser nach Zustellung der Beschlussverfügung am 02.11.2009 am 12.11.2009 bei Gericht einging und dies für eine Vollziehung i.S.d. § 929 Abs. 2 ZPO ausreichend ist (vgl. dazu: OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 1236 f.).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 26.02.2010 - 6 O 521/09   

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LG Frankfurt/Main, 26.02.2010 - 6 O 521/09 (https://dejure.org/2010,45190)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26.02.2010 - 6 O 521/09 (https://dejure.org/2010,45190)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 26. Februar 2010 - 6 O 521/09 (https://dejure.org/2010,45190)
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Verfahrensgang

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